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Breisgaustraße 39

77933 Lahr

 

E-Mail: kontakt@immobilienfamilie.de

Telefon:+49 (0) 7821 2 88 98 97

http://www.immobilienfamilie.de

Die Geschäftsräume der Immobilien Familie haben

Montags-Donnerstags von 10:00 – 16:00 Uhr und

Freitags von 10:00 – 14:00 Uhr für Sie geöffnet.

Natürlich sind wir auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.

In der Breisgaustraße 39, in 77933 Lahr.

Ich bin Immobilienmaklerin IHK und erstelle für Sie einen, auf Ihre Bedürfnisse angepassten, Marketingplan.

Sagen Sie es uns – die Immobilien Familie dankt es Ihnen. Wenn wir die von Ihnen empfohlene Immobilie verkauft haben, erhalten Sie von uns eine Empfehlungsprämie von 10% des Immobilienmakler Honorars.

Sie können prinzipiell jede Immobilie/jedes Grundstück vorschlagen, die/das zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Bedingungen: Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.

Ja. Es ist egal, ob der Eigentümer ein Bekannter von Ihnen ist. Außer dem Ehe- bzw. Lebenspartner darf der Eigentümer auch mit Ihnen verwandt sein.

Zunächst überprüfen wir, ob Ihre empfohlene Immobilie bereits veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Sollte dann ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. 

Auch bei der Immobilienvermittlung gilt der Spruch: „Viele Köche verderben den Brei“. Bei einem Exklusiv- Marketing-Auftrag geht der Makler eine Tätigkeitsverpflichtung ein und zeigt vollen Einsatz für den Verkauf Ihrer Immobilie. Das bedeutet: 100% Einsatz führt zu 100% Erfolg – mit einem Alleinauftrag.

Kein Problem. Mit Ihrer Vollmacht stellen wir für Sie alle benötigten Dokumente gerne zusammen. Egal ob Bodenrichtwerte, Grundbuchauszüge, Auszüge aus der Bauakte, Teilungserklärungen, Aufteilungspläne, Jahresabrechnungen oder Wirtschaftspläne.

Wir arbeiten gerne für Sie!

Ja, natürlich. Wir kooperieren gerne mit allen anderen Immobilienmaklern, dadurch werden die Vermarktungszeiten verkürzt. Wenn ein Immobilienmakler einen Interessenten für Ihre Immobilie hat, darf auch dieser Ihre Wohnung oder Ihr Haus kaufen. Auch während der Laufzeit des Exklusivauftrags mit der Immobilien Familie.

Idealerweise streben wir eine neunmonatige Laufzeit an. Dadurch haben wir eine realistische Chance, mit unserem Marketing-Plan das ideale Ergebnis zu erreichen.

Durch die Inserate in den drei marktführenden Portalen (Immobilienscout24, Immonet und Immowelt) sowie den verschiedenen Kooperationsseiten, der Immobilien Familie - Webseite, und mehreren regionalen Börsen ist eine große Reichweite garantiert. Wir übernehmen für Sie das Marketing.

Natürlich, Sie haben bei der Auswahl der Vermarktungsaktivitäten und des Marketing-Planes ein Mitspracherecht. Wird aus nachvollziehbaren Gründen eine bestimmte Marketing-Maßnahme nicht gewünscht, akzeptieren wir dies selbstverständlich. Sie müssen sich jedoch stets bewusst sein, dass auch diese eine Maßnahme vielleicht genau den richtigen Käufer auf Ihre Immobilie aufmerksam machen könnte.

Sie erhalten von uns Login Daten für die Webseite der Immobilienfamilie. Hier erfahren Sie, welche Marketingaktivitäten wir ergriffen haben und wie die Resonanz und der aktuelle Stand der Vermarktung ist. In Ihrem ganz persönlichen Kundenbereich können Sie auch alle Dokumente aufrufen.

Sollten wir wider Erwarten keinen Käufer für Ihre Immobilie finden, ist dies allein das Risiko der Immobilien Familie. Wir verlangen von Ihnen keine Aufwandsentschädigung oder ähnliches, für Sie fallen in diesem Fall keine Kosten an.

Ja, die Bonität wird geprüft. Eine Bonitätsprüfung gehört zu unseren Standards.

Die Maklercourtage wird 14 Tage nach dem Notartermin fällig.

Bei einem Immobilienkauf steht der Notar allen Parteien für rechtliche Fragen zur Verfügung. Vor der Beurkundung belehrt er alle Beteiligten über die gesetzlichen Konsequenzen und Auswirkungen des Vertrags und informiert Sie über den weiteren Ablauf der Vertragsunterzeichnung.

Zu den Aufgaben des Notars gehört auch die Prüfung des Grundbuchs. Im Grundbuch sind Belastungen des Eigentümers aufgeführt, die im Normalfall beim Kauf der Immobilie gelöscht werden müssen. Die Löschung der Belastungen des Vorbesitzers gehört zu den Leistungen des Notars.

Nach dem Kauf wird dann nur noch Ihre aktuelle Grundschuld als Käufer angezeigt, z. B. die der Bank, die Ihren Immobilienkauf finanziert. Der Notar holt auch Genehmigungen ein, die für das Wirksamwerden des Vertrags erforderlich sind, wie etwa die Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen.

Nach der Beurkundung hat der Notar Vollmachten von den Beteiligten erhalten und kann das Grundstück im Grundbuch für Sie „reservieren“. Die Eintragung in das Grundbuch zieht sich über einen längeren Zeitraum hin. Um zu vermeiden, dass Gläubiger des Verkäufers an die Immobilie herankommen oder der Verkäufer die Immobilie noch anderweitig verkauft, wird das Grundstück mit einer Vormerkung für Sie als Käufer freigehalten. Außerdem fordert der Notar sämtliche erforderliche Unterlagen an und meldet den Kaufvertrag dem Finanzamt, das Ihnen dann den Grunderwerb-Steuerbescheid schickt.

Der Notar sorgt dafür, dass der Kaufpreis erst dann gezahlt wird, wenn es keine rechtlichen Hindernisse mehr zu überwinden gibt. Wenn alles geregelt ist, teilt er dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit.

Hat sich ein Interessent zum Kauf entschlossen, lassen wir vorab eine Reservierungsvereinbarung unterschreiben. Nach Vorliegen einer schriftlichen Finanzierungsbestätigung lasse ich von dem Notariat einen Kaufvertragsentwurf vorbereiten, den wir selbstverständlich mit Ihnen und dem Käufer besprechen. Nachdem alle offenen Fragen geklärt sind, wird beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet. Als nächster Schritt, nach der Beurkundung, findet die Übergabe der Immobilie statt. Auch hier begleiten wir Sie.

Bei den Besichtigungsterminen müssen Sie nicht anwesend sein. Gerne kümmern wir uns um die Koordination und Durchführung der Besichtigungen. Das Besichtigungsprotokoll können Sie auf Ihrer persönlichen Login-Seite einsehen.

Sie haben ein Mitspracherecht. Falls wir einen oder mehrere Interessenten gefunden habe, die Ihre Wohnung mieten möchten, stellen wir diese Informationen auf Ihre persönliche Login-Seite unserer Webseite. Natürlich beraten wir Sie bei Mieterauswahl.

Gerne unterstützt die Immobilien Familie Sie bei der Erstellung des Mietvertrags. Die Wohnungsübergabe führen wir für Sie durch.

Dann steht Ihnen mit dem Einzug ein neuer Lebensmittelpunkt bevor. Doch keine Sorge, unsere Unterstützung endet nicht, wie vielfach üblich, mit dem Notartermin. Auch nach dem Kauf begleiten wir Sie, nach Wunsch, mit Rat und Hilfeleistungen auf dem Weg in die neuen vier Wände. So stellen wir gerne den Kontakt zu Umzugsunternehmen her und empfehlen Ihnen Handwerker, die ihr Fach verstehen und anfallende Arbeiten zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausführen werden.

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